Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das deepPOS-Zahlungssystem · deepPOS GmbH · Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der deepPOS GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des deepPOS-Zahlungssystems (nachfolgend „System" oder „Software").
(2) Das deepPOS-Zahlungssystem ist eine cloudbasierte Softwarelösung für die bargeldlose Zahlungsabwicklung in der Gastronomie und im Einzelhandel. Es umfasst insbesondere Point-of-Sale-Funktionen, Tischverwaltung, Küchendisplaysysteme (KDS), Lieferungsintegrationen, Zahlungsabwicklung über Stripe, Berichtswesen, TSE-Konformität, Kioskmodus, Menüdisplays sowie Produkt- und Bestandsverwaltung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er das System ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung des Systems auf der Website des Anbieters und in sonstigen Werbe- und Informationsmaterialien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung, die Freischaltung des Zugangs zum System oder den Beginn der Leistungserbringung.
(3) Der Kunde ist an sein Angebot für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen nach Zugang beim Anbieter gebunden.
(4) Bei der Registrierung hat der Kunde wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für sämtliche Nachteile, die dem Anbieter aus der Angabe unrichtiger oder unvollständiger Daten entstehen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (insbesondere Benutzername, Passwort und PIN) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden das deepPOS-Zahlungssystem als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem individuellen Vertrag.
(2) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- a) Bereitstellung der POS-Software zur elektronischen Kassenverwaltung und Zahlungsabwicklung;
- b) Integration von Zahlungsdienstleistern, insbesondere Stripe, zur Abwicklung bargeldloser Zahlungen;
- c) Tischverwaltungs- und Reservierungsfunktionen;
- d) Küchendisplaysystem (KDS) zur Auftragsverwaltung;
- e) Lieferungsmanagement und Integration externer Lieferdienste;
- f) Berichts- und Analysefunktionen;
- g) TSE-konforme Kassendatenerfassung gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV);
- h) Self-Order-Terminal- und Kiosk-Funktionalität;
- i) Menüdisplay- und Produktverwaltung;
- j) Bestandsverwaltung und Inventarmanagement;
- k) Echtzeit-Benachrichtigungssystem.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das System jederzeit weiterzuentwickeln, zu verbessern und anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränkt.
(4) Die Verfügbarkeit des Systems beträgt 99,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, die der Anbieter mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden ankündigt, sowie Ausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Umständen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen.
(5) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der Anbieter schuldet nicht die Aufrechterhaltung eines bestimmten technischen Standards über die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung hinaus.
§ 4 Zahlungsabwicklung und Stripe-Integration
(1) Die bargeldlose Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend „Stripe"). Der Kunde schließt hierzu einen gesonderten Vertrag mit Stripe ab. Der Anbieter ist nicht Vertragspartner des Zahlungsabwicklungsvertrags zwischen dem Kunden und Stripe.
(2) Der Anbieter stellt lediglich die technische Schnittstelle zur Anbindung an Stripe bereit. Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit der von Stripe erbrachten Zahlungsdienstleistungen ist ausschließlich Stripe verantwortlich. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Haftung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen und Compliance-Anforderungen von Stripe einzuhalten. Verstöße des Kunden gegen die Bestimmungen von Stripe können zur Sperrung oder Kündigung des Stripe-Kontos führen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Anbieter entstehen.
(4) Transaktionsgebühren, die Stripe für die Zahlungsabwicklung erhebt, werden direkt von Stripe an den Kunden berechnet. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr für die Höhe der Transaktionsgebühren.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler bei der Zahlungsabwicklung durch Stripe, es sei denn, diese beruhen ausschließlich auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters bei der Bereitstellung der technischen Schnittstelle.
§ 5 TSE-Konformität und gesetzliche Anforderungen
(1) Das System enthält Funktionalitäten, die die Anbindung an eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß § 146a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ermöglichen.
(2) Der Anbieter stellt sicher, dass die Software die technischen Voraussetzungen für eine TSE-konforme Kassendatenerfassung erfüllt. Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung der TSE-Hardware obliegt dem Kunden. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Anfrage bei der Ersteinrichtung.
(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass sein Kassensystem den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies umfasst insbesondere die Pflicht zur Anmeldung des Kassensystems beim zuständigen Finanzamt gemäß § 146a Abs. 4 AO, die Aufbewahrung und Bereitstellung der TSE-Daten für steuerliche Prüfungen sowie die Einhaltung der Einzelaufzeichnungspflicht.
(4) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass die steuerrechtliche Konformität des Gesamtsystems von weiteren Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Eine steuerrechtliche Beratung wird durch den Anbieter nicht erbracht. Dem Kunden wird empfohlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Bußgelder, Nachforderungen oder sonstige Sanktionen, die aus einer mangelnden Konformität des Kassensystems des Kunden resultieren, sofern diese nicht auf einem schuldhaften Verstoß des Anbieters beruhen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde zahlt für die Nutzung des Systems die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Rechnung per E-Mail zu. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Preiserhöhungen von mehr als 5 % im Vergleich zur bisherigen Vergütung berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung. Die Kündigung muss schriftlich binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Preisänderungsmitteilung erfolgen.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als dreißig (30) Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zum System nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt von der Sperrung unberührt.
(7) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das System vertragsgemäß zu nutzen.
(2) Sämtliche Urheber-, Patent-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an dem System, einschließlich der Software, der Dokumentation, der Benutzeroberfläche und des Designs, verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern. Dem Kunden werden über die in Absatz 1 genannten Nutzungsrechte hinaus keine Rechte an dem System eingeräumt.
(3) Der Kunde darf das System weder ganz noch teilweise kopieren, dekompilieren, disassemblieren, reverse-engineeren, modifizieren, abgeleitete Werke erstellen oder Dritten zugänglich machen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) gestatten dies.
(4) Die vom Kunden in das System eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt an diesen Daten keine Rechte über das hinaus, was zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung des Systems erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere eine stabile Internetverbindung, aktuelle und unterstützte Webbrowser sowie die gegebenenfalls erforderliche Hardware (z. B. Elo 3203L Touchscreen für den Kioskmodus).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das System ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. Insbesondere ist die Nutzung für rechtswidrige Zwecke oder die Verarbeitung rechtswidriger Inhalte untersagt.
(3) Der Kunde hat für eine regelmäßige Sicherung seiner in das System eingegebenen Daten zu sorgen. Der Anbieter führt zwar regelmäßige Sicherungen durch, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Wiederherstellbarkeit sämtlicher Daten.
(4) Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über auftretende Störungen, Mängel oder sonstige Beeinträchtigungen des Systems informieren. Der Kunde wird im Rahmen des Zumutbaren bei der Analyse und Beseitigung von Störungen mitwirken.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Systems durch den Kunden oder auf einem Verstoß des Kunden gegen diese AGB beruhen. Der Kunde übernimmt die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters.
§ 9 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ohne Abschluss eines wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrags ist der Anbieter nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden verpflichtet.
(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Veränderung. Die Maßnahmen richten sich nach dem Stand der Technik und werden regelmäßig überprüft und angepasst.
(4) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO selbst dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden und Mitarbeiter über das System den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Der Kunde hat insbesondere die erforderlichen Einwilligungen einzuholen und die Betroffenen über die Datenverarbeitung zu informieren.
(5) Im Falle einer Datenschutzverletzung informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung.
§ 10 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass das System im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Anbieter schuldet nicht die Freiheit des Systems von sämtlichen Fehlern. Insbesondere ist der Anbieter nicht verantwortlich für Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht autorisierte Modifikationen, fehlerhafte Hardware oder Netzwerkprobleme auf Seiten des Kunden verursacht werden.
(3) Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter genauer Beschreibung des Fehlers, der Umstände seines Auftretens und der Auswirkungen zu rügen. Der Kunde hat den Anbieter bei der Fehleranalyse im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
(4) Bei Vorliegen eines Mangels ist der Anbieter zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um gemeldete Mängel in einem der Schwere des Mangels angemessenen Zeitrahmen zu beseitigen. Ein Recht des Kunden auf Minderung oder Rücktritt besteht erst nach dem endgültigen Fehlschlagen der Nachbesserung. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach mindestens zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen anzunehmen.
(5) Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten ab Übergabe bzw. Bereitstellung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die Haftung des Anbieters für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gemäß Absatz 3 ist begrenzt auf die Summe der vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Vergütung, höchstens jedoch auf einen Betrag von EUR 50.000,00 je Schadensfall.
(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(8) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten des Kunden, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde eine regelmäßige und dem Risiko angemessene Datensicherung unterlassen hat.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht individuell eine bestimmte Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern nicht individuell eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- a) der Kunde trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung der Vergütung für mindestens zwei (2) aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist;
- b) der Kunde das System in erheblicher Weise missbräuchlich nutzt oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen, vom Anbieter gesetzten Frist abstellt;
- c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Übermittlung per E-Mail genügt der Schriftform nicht, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen zum Download bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufstände, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Energieversorgungsstörungen sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der betroffenen Partei liegen.
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren und sich bemühen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
(3) Dauert der Zustand der höheren Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt. Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Preisinformationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren, die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig übermittelt werden, oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um geänderten gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen, höchstrichterlicher Rechtsprechung nachzukommen, technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen oder neue Funktionalitäten des Systems abzubilden.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB mindestens sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren und die Änderungen hervorheben.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Der Anbieter behält sich in diesem Fall das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags vor.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrags.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. § 127 Abs. 2 BGB (Ersetzung der Schriftform durch Telekommunikation) wird abbedungen.
(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder eines Unternehmensverkaufs auf Dritte zu übertragen, sofern die Interessen des Kunden angemessen gewahrt bleiben.
deepPOS GmbH · Stand: Februar 2026
Diese AGB wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung.